ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (AUFENTHALTE)
Allgemeine Bestimmungen Aufenthalte – vom Kollegium am 10.12.2019 genehmigte Fassung
Gültig ab dem 17. Februar 2020
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
In dieser Veröffentlichung werden folgende Begriffe verwendet:
Der Ferienteilnehmer: Kind oder Jugendlicher, das oder der an einem Aufenthalt mit Ocarina Ostbelgien teilnimmt oder teilnehmen möchte.
Der Elternteil oder Erziehungsberechtigte: die Person, die die Rechtsbefugnis über den Ferienteilnehmer ausübt (und diesen für einen Aufenthalt mit Ocarina Ostbelgien anmeldet).
Der ausrichtende Regionalverband: die regionale Organisation von Ocarina, die den Aufenthalt ausrichtet.
ANMELDUNG
Das Verfahren zur Anmeldung eines Ferienteilnehmers zu einem Aufenthalt wird eingeleitet, wenn ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter Ocarina Ostbelgien den ausgefüllten Anmeldungsantrag zurückschickt. Dieser Vordruck darf entweder in Papierform oder online ausgefüllt und an den ausrichtenden Regionalverband zurückgeschickt werden. Personen, die einen Ferienteilnehmer zu einem Ocarina Ostbelgien- Aufenthalt anmelden, bestätigen, die erforderliche Rechtsbefugnis gegenüber dem Ferienteilnehmer zu besitzen, um diese Anmeldung vornehmen zu dürfen.
Nach Erhalt des Anmeldungsantrags, und sofern der Aufenthalt nicht bereits vollständig ausgebucht ist, schickt Ocarina Ostbelgien dem Elternteil oder Erziehungsberechtigten eine Bestätigung der Anmeldung, u.a. mit den Finanz- und Zahlungsbedingungen sowie einem Gesundheitsdatenblatt, das auszufüllen ist. Wenn der gewünschte Aufenthalt ausgebucht ist, benachrichtigt der ausrichtende Regionalverband den Elternteil oder Erziehungsberechtigten, und die Anmeldung des Ferienteilnehmers wird nicht bestätigt. In diesem Fall werden gegebenenfalls alternative Aufenthalte vorgeschlagen.
Damit eine bestätigte Anmeldung wirksam bleibt, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein (andernfalls behält sich der ausrichtende Regionalverband das Recht vor, die Anmeldung zu stornieren):
- Die Anzahlung (deren Betrag in der Anmeldebestätigung angegeben ist) ist innerhalb von 8 Werktagen nach Versand der Bestätigung zu leisten, und das ordnungsgemäß und vollständig vom Elternteil oder vom Erziehungsberechtigten ausgefüllte und unterschriebene Gesundheitsdatenblatt ist zurückzusenden.
- Der Restbetrag (dessen Höhe aus der Anmeldebestätigung und/oder einem späteren Bestätigungsschreiben hervorgeht) ist spätestens einen Kalendermonat vor der Abreise zu überweisen;
- Für Anmeldungen, die weniger als sechs Wochen vor der Abreise bestätigt werden, ist der vollständige Betrag innerhalb von 8 Werktagen nach Versand der Bestätigung zu leisten, aber auf jeden Fall am Tag vor der Abreise.
Folgende Dokumente, die für die ordnungsgemäße Betreuung des Ferienteilnehmers unerlässlich sind, müssen dem ausrichtenden Regionalverband spätestens einen Monat vor der Abreise zugestellt werden:
- für Auslandsaufenthalte: (von der Gemeindeverwaltung beglaubigte) Genehmigung zum Verlassen des Staatsgebiets;
- für bestimmte Aufenthalte: Eignungserklärung für bestimmte Sportarten;
- jedes andere Dokument, das vom ausrichtenden Regionalverband in der Anmeldebestätigung vorgeschrieben wird.
Das Gesundheitsblatt ermöglicht es uns, das Kind bestmöglich aufzunehmen, sein Wohlbefinden zu gewährleisten und eine angepasste Betreuung einzurichten. Es ist möglichst genau und vollständig auszufüllen.
Ocarina Ostbelgien behält sich das Recht vor, den Aufenthalt des Kindes im Falle von Auslassungen und/oder fehlerhaften Angaben im Gesundheitsdatenblatt und/oder Abweichungen zwischen der Realität und den im Gesundheitsdatenblatt enthaltenen Informationen zu unterbrechen.
RÜCKTRITT UND VORZEITIGE HEIMKEHR
Jede Abmeldung ist dem ausrichtenden Regionalverband schriftlich, entweder per E-Mail oder per Post, mitzuteilen. Der Betrag der Anzahlung bleibt geschuldet, außer im Falle höherer Gewalt. Erfolgt der Rücktritt weniger als 30 Kalendertage vor der Abreise, bleiben die vollen Kosten des Aufenthalts fällig, außer bei (ärztlich bescheinigter) Krankheit oder Todesfall in der Familie bis zum zweiten Grad (Nachweis durch Sterbeurkunde).
Erscheint der angemeldete Teilnehmer ohne vorherige Ankündigung nicht bei der Abreise, ist keine Form der Rückerstattung möglich. Eine vorzeitige Heimkehr oder verspätete Ankunft begründet keine Form der Rückerstattung oder Entschädigung.
ABSAGE
Ocarina Ostbelgien behält sich das Recht vor, den Aufenthalt abzusagen. In diesem Fall werden die Eltern oder Erziehungsberechtigten umgehend schriftlich (E-Mail und/oder Post) benachrichtigt und die bereits eingegangenen Beträge unverzüglich erstattet – ohne jegliche zusätzliche Entschädigung. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit kann eine Absage insbesondere dann erfolgen, wenn Ocarina der Ansicht ist, dass sie nicht in der Lage ist, die Ferienteilnehmer unter besten Komfort- und Sicherheitsbedingungen zu betreuen.
PREIS
Sämtliche Preise für die Aufenthalte werden so knapp wie möglich berechnet und beinhalten, sofern nicht anders angegeben, Hin- und Rückreise, Vollpension, Tätigkeiten mit eventuellen Eintrittsgeldern, Betreuung durch die Jugendleiter von Ocarina Ostbelgien, Versicherungen, Verwaltung und medizinische Kosten innerhalb der nachstehend angegebenen Grenzen.
Jeder eigenständig Versicherte, der als Mitglied der Christlichen Krankenkasse regelmäßig seine Beiträge entrichtet, kann für seine Mitversicherten eine Ermäßigung auf den Preis der von Ocarina Ostbelgien angebotenen Aufenthalte erhalten. Diese Ermäßigung wird als CKK-Zusatzleistung bezeichnet und unterliegt folgenden Bedingungen:
- Die Höhe der CKK-Zusatzleistung beträgt 170 € pro Jahr für mitversicherte Ferienteilnehmer im Alter von 7 bis 17 Jahren; der Betrag wird auf jährlicher Basis jedes Kalenderjahr zugewiesen;
- das für die Zuweisung der CKK-Zusatzleistung berücksichtigte Alter wird als Differenz zwischen dem Kalenderjahr, in dem der Aufenthalt stattfindet, und dem Geburtsjahr berechnet;
- so kommt die Anmeldung eines Ferienteilnehmers, der im Jahr seines 18. Geburtstags ist, nicht mehr für die im Rahmen der CKK-Zusatzleistungen vorgesehenen Ermäßigung in Betracht, auch wenn sein Geburtstag noch nicht vorbei ist und er zum Zeitpunkt seines Aufenthalts noch 17 Jahre alt ist;
- für Ferienteilnehmer mit einer Behinderung gilt die CKK-Zusatzleistung bis 21 Jahre;
- bei einem Aufenthalt über zwei Kalenderjahre hinweg ist das Datum der Rückkehr für die Gewährung der Leistung ausschlaggebend;
- für eigenständig Versicherte, die aus Sicht der CKK Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) haben, sowie für eigenständig versicherte Vollarbeitslose, die seit mehr als 6 Monaten Arbeitslosengeld beziehen, wird der Betrag der CKK-Zusatzleistung auf 270 € je Kalenderjahr und je Mitversicherten erhöht.
Der obengenannte Vorteil wird direkt von Ocarina Ostbelgien gewährt und unmittelbar vom Aufenthaltspreis abgezogen. Gemäß dem Gesetz vom 6. August 1990 über die Krankenkassen und den entsprechenden königlichen Durchführungserlassen muss das begünstigte Mitglied bis zur vollständigen Begleichung des Aufenthaltspreises regelmäßig seine Beiträge bezahlt haben. Anderenfalls ist Ocarina Ostbelgien verpflichtet, den Betrag des zu Unrecht erhaltenen Vorteils zurückzufordern. Die Verjährungsfrist für diese Rückforderung beträgt zwei Jahre.
Der Vorteil kann auf mehrere Aufenthalte mit Ocarina Ostbelgien im gleichen Kalenderjahr verteilt werden. Diese Option wird auf einfache Anfrage gewährt, sofern sie vom Elternteil oder Erziehungsberechtigten zu Beginn des Anmeldeverfahrens beantragt wird.
Nur der jeweilige Mitversicherte kann den Vorteil dieser Option in Anspruch nehmen. Es ist also nicht erlaubt, den Betrag auf die Anmeldung eines anderen Ferienteilnehmers zu übertragen.
Der (volle oder ermäßigte) Teilnahmepreis für einen Aufenthalt darf niemals niedriger als die Anzahlung sein. Wenn die Einhaltung dieser Regel bedeutet, dass die Ermäßigung nicht in vollem Umfang für einen bestimmten Aufenthalt angerechnet werden kann, wird der Restbetrag der CKK-Zusatzleistung bei einer eventuellen nächsten Anmeldung im selben Jahr angewendet.
Eine Rückerstattung des Restbetrags einer nicht erhaltenen Leistung oder eine Übertragung auf das Folgejahr ist nicht möglich.
VERSICHERUNGEN UND MEDIZINISCHE KOSTEN
Die Haftpflichtversicherung von Ocarina Ostbelgien deckt jeden Ferienteilnehmer für unbeabsichtigte Sach- oder Körperschäden ab, die er einem Dritten außerhalb der Gruppe zufügt. Vorsätzliche Beschädigung der Ferienanlage sind nicht versichert und gehen zu Lasten der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die Versicherung deckt weder Sachschäden, Verlust noch Diebstahl von persönlichen Gegenständen des Ferienteilnehmers. Ocarina Ostbelgien kann dafür nicht haftbar gemacht werden und rät dringend davon ab, zerbrechliche und wertvolle Gegenstände wie elektronische Geräte mitzunehmen.
Bei einem Unfall mit Körperschäden übernimmt Ocarina Ostbelgien die medizinischen und pharmazeutischen Kosten während des Aufenthalts, wobei die Versicherung die Kosten nachträglich erstattet. Ocarina Ostbelgien übernimmt auch die medizinischen und pharmazeutischen Kosten, die nach dem Ferienaufenthalt als Folge des während des Aufenthalts aufgetretenen Unfalls entstehen – diese werden dem Elternteil oder dem Erziehungsberechtigten von Ocarina Ostbelgien nach der Abrechnung mit der Krankenkasse auf der Grundlage der amtlichen Tarife des LIKIV erstattet. Ocarina Ostbelgien wird die erforderliche Erklärung ausfüllen, um die Akte an ihre Versicherung weiterzuleiten. Danach wird Ocarina Ostbelgien die Unterlagen dem Elternteil oder Erziehungsberechtigten zur Verfügung stellen.
Im Falle einer Erkrankung während des Ferienaufenthalts übernimmt Ocarina Ostbelgien die medizinischen und pharmazeutischen Kosten während des Aufenthalts. Nachträgliche Kosten werden nicht übernommen.
Im Falle eines bereits bestehenden Gesundheitsproblems muss der Ferienteilnehmer für die Dauer des Aufenthalts im Besitz der zur Behandlung erforderlichen therapeutischen Mittel sein. Ist die Verabreichung eines Arzneimittels erforderlich, muss ihm eine vollständige ärztliche Verordnung (Produkt, Darreichungsform, Dosierung, Häufigkeit und Dauer) mitgegeben werden.
Bei Auslandsaufenthalten sind die CKK-Mitglieder, die regelmäßig ihre Beiträge zur Zusatzversicherung entrichten, durch den Beistands- und Reiseversicherungsdienst MUTAS abgesichert, der insbesondere bei der Organisation der Rückführung einschreitet. Nichtmitglieder der CKK müssen unbedingt eine ähnliche Versicherung abschließen (Gesundheitsleistungen im Ausland, Reisebeistand und Rückführung) und dem ausrichtenden Regionalverband bei der Anmeldung eine Kopie des Vertrags vorlegen, damit die Reise genehmigt werden kann.
REGELN DES ZUSAMMENLEBENS
Die Ferienaufenthalte mit Ocarina Ostbelgien sollen eine positive Lebenserfahrung in der Gruppe sein, die auf Teilnahme, Vertrauen und Respekt basiert. Der Ferienteilnehmer verpflichtet sich, die Anweisungen der Jugendleiter zu befolgen, die für die Sicherheit und ein harmonisches Gruppenleben unerlässlich sind. Nach Benachrichtigung einer der auf dem Gesundheitsdatenblatt angegebenen Kontaktpersonen behält sich Ocarina Ostbelgien das Recht vor, einen Ferienteilnehmer auszuschließen, der durch sein Verhalten seine oder die Sicherheit anderer gefährden würde oder der vorsätzlich und wiederholt gegen die begründeten Anweisungen der Jugendleiter verstößt. Dieser Ausschluss berechtigt zu keinerlei Rückerstattung. Im Falle einer Rückführung ist die finanzielle und körperliche Obhut des Teilnehmers vom Elternteil oder Erziehungsberechtigten zu gewährleisten. Ocarina Ostbelgien wird vom Elternteil oder vom Erziehungsberechtigten die für diese Rückführung vorgestreckten Beträge zurückfordern.
FOTOS UND VIDEOS
Fotos und Videos, die im Rahmen der Aktivitäten von Ocarina Ostbelgien aufgenommen wurden, können verwendet werden, um die Veröffentlichungen der Vereinigung (auch in sozialen Netzwerken) und ihrer Website zu illustrieren, wobei besonderes Augenmerk auf eine Auswahl gelegt wird, die die Ferienteilnehmer stets achtet. Die Fotos und Abbildungen in den Broschüren und anderen Veröffentlichungen von Ocarina Ostbelgien sind nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt und stellen keine vertraglich bindende Beschreibung dar.